BAU ABC in Bad Zwischenahn

Virchowstraße 5
26160 Bad Zwischenahn
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BAU ABC in Mellendorf

Schaumburger Straße 14
30900 Mellendorf
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Weiterbildung | Online-Anmeldung

E-Schein - Erweiterte betontechnologische Ausbildung (18.01.2027 - 16.02.2027)

Veranstaltungsort
BAU ABC Mellendorf · Schaumburger Straße 14 · 30900 Wedemark
Lehrgangsgebühr
3.195,00€
Prüfungsgebühr
300,00€
Weitere Informationen
Anmeldeschluss

05.01.2027

Zielgruppe
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Fachleute mit Erfahrung in Betontechnik und -herstellung, die mit der Produktionskontrolle des Betonherstellers befasst sind und ihre Kenntnisse durch eine Bescheinigung nachweisen müssen.

Inklusivleistungen

Seminarunterlagen, Pausengetränke

Inhalte
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Nach Stoffplan und Prüfungsordnung des "Ausbildungsbeirates Beton" beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. festgelegt:
1. Einführung

2. Anforderungen an Betonbauteile

3. Ausgangsstoffe des Betons

4. Beton

5. Herstellung und Lieferung

6. Konformitätskriterien und Konformitätskontrolle

7. Bausausführung,

8. Fugen

9. Beton für bestimmte Anwendungsgebiete

10. Leichtbeton

11. Schwerbeton

12. Einpressmörtel

13. Sonstige Verfahren

14. Sichtbeton

15. Vorfertigung von Bauteilen

16. Zementestrich

17. Technische Mörtel

18. Qualitätssicherung

19, Zusammenfassende Betrachtungen zur Dauerhaftigkeit

20. Schnittstellen und Verantwortlichkeiten, einschließlich BBQ-Konzept

21. Nachhaltigkeit von Beton

 

Es werden im Rahmen des Lehrganges zwei Prüfungen durchgeführt.

Prüfungszulassungs-voraussetzungen
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Bitte füllen Sie das Prüfungsanmeldeformular aus und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein. Zur Vorgehensweise erhalten Sie im Zuge der Lehrgangsanmeldung eine gesonderte E-Mail.

 

Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung und Prüfung

(1) Zur Ausbildung und Prüfung können solche Personen zugelassen werden, die min-destens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

 

a) Personen, die mit Erfolg bestanden haben:

- die Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfung in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Baustoffingenieurwesen an einer Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität und die durch schriftliche Arbeitsproben eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in Teilbereichen des Entwerfens oder Herstellens oder Verarbei-tens oder Prüfens von Beton nachweisen können.

 

b) Personen, die mit Erfolg bestanden haben:

- die Abschlussprüfung an einer Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Uni-versität in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung und die eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in Teilbereichen des Entwerfens oder Herstellens oder Verarbeitens oder Prüfens von Beton durch schriftliche Arbeitspro-ben nachweisen können.

 

c) Personen, die mit Erfolg bestanden haben:

- die Meisterprüfung auf dem Gebiet des Beton- und Stahlbetonbaus und die eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit nach Abschluss ihrer Meisterprüfung im Entwerfen oder Herstellen oder Verarbeiten oder Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen können.

- die Ausbildung zum Baustoffprüfer der Fachrichtung Mörtel und Beton und die eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit nach Abschluss ihrer Ausbildung im Ent-werfen oder Herstellen oder Verarbeiten oder Prüfen von Beton durch schriftliche Ar-beitsproben nachweisen können.

 

(2) Personen, welche die Voraussetzungen der Absätze (1), a) bis c), nicht erfüllen, kön-nen vom Prüfungsausschuss zugelassen werden, wenn sie aus ihrer bisherigen Tä-tigkeit die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Entwerfen, Herstellen, Verarbeiten oder Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen können.

 

(3) Personen, welche die Voraussetzungen zum Nachweis der praktischen Tätigkeit gemäß (1) oder (2) noch nicht erfüllen, können vom Prüfungsausschuss zur Ausbildung und Prüfung zugelassen werden. Bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung wird die Urkunde erst dann übermittelt, wenn der geforderte Umfang der praktischen Tätigkeit gemäß (1) oder (2) nachgewiesen wird. Weitere Hinweise enthält der Anhang zu dieser Ausbildungsordnung.

 

(4) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. In Zweifelsfällen kann die Zulassung von einer Vorprüfung abhängig gemacht werden.

Methodik

Theorieunterricht in Präsenz mit Praxisanteilen

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Ansprechpartner:in zum Seminar

Sonja Oesterheld
BAU ABC Mellendorf
05130 - 9773-33
oesterheld@bauabc.de

Information zur Anmeldung

Susanne Nührmann
BAU-Akademie-Nord
0421 - 20349-128
info@bauakademie-nord.de
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