Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens eine weisungsbefugte fachkundige Person vor Ort tätig ist. Die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachgewiesen.
Mit Verordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514) wurde die Gefahrstoffverordnung vom 26 .11.2010 (BGBl. I S. 1643, 1644) geändert. So wurde insbesondere die Sachkunde für ASI-Arbeiten nach den TRGS 519 (Asbest) in dem neu gefassten Anhang I Nr. 2.4.2 (3) dahingehend geändert, dass diese nunmehr zeitlich auf 6 Jahre begrenzt wird. Danach ist eine Fortbildung erforderlich.
Anwendungsbereiche (Welldachplatten, Fassadenverkleidungen, Abflussrohre und Lüftungskamine, Rohrleitungssysteme, Fensterbänke und Blumenkästen, PVC-Fußbodenfliesen, Spritzasbest, Ummantelung von Heizleitungen, Promasbestplatten, Brandschutzplatten, Brand-schutztüren, Dichtungsschnüre und Flanschdichtungen, PVC-Fußbodenbahnen, Nachtspeicheröfen)