Facharbeiter, Baustoffprüfer, Geprüfte Poliere, Werkpoliere, Bautechniker, Ingenieure
SIVV-Handbuch, Seminarunterlagen und Pausengetränke
1. Grundlagen der Betoninstandhaltung und Regelwerke
2. Grundlagen der Baustoffe bei der Instandhaltung im Betonbau
3. Schadensmechanismen im Betonbau
4. Grundlagen der Instandsetzungsprinzipien und -verfahren im Betonbau
5. Schutzmaßnahmen
6. Bauausführung
7. Überwachung und Dokumentation der Betoninstandsetzung
SIVV-Ausbildungs- und Prüfungsordnung § 4 (Stand 1.Juli 2022)
(1) Zur Ausbildung und Prüfung werden Personen zugelassen, die Erfahrungen in der Erhaltung von Betonbauteilen besitzen und mindestens eine der nachstehenden Voraus setzungen erfüllen:
(1) Zur Ausbildung und Prüfung werden Personen zugelassen, die Erfahrungen in der Erhaltung von Betonbauteilen besitzen und mindestens eine der nachstehenden Voraus setzungen erfüllen:
a) Facharbeiter mit Ausbildungsabschluss zum Beton- und Stahlbetonbauer, Hochbaufacharbeiter oder Maurer und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.
b) Baustoffprüfer mit Ausbildungsabschluss der Fachrichtung Mörtel und Beton und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.
c) Geprüfter Polier und Werkpolier im Hochbau oder Tiefbau, Meister auf dem Gebiet des Beton- und Stahlbetonbaus oder im Maurerhandwerk und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.
d) Die Abschlussprüfung Bautechniker und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.
(2) Personen, welche die Voraussetzungen der Abschnitte (1) a) bis d) nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie aus ihrer bisherigen mindestens dreijährigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse in Baustoffkunde, insbesondere in Betontechnologie, und Tätigkeiten in der Betoninstandsetzung nachweisen können. Die Kenntnisse sind durch eine Eingangsprüfung zu belegen.
(3) Personen nach den Abschnitten (1) a) bis c) und (2) sollen vor Beginn des Lehrgangs einen zweitägigen Vorbereitungslehrgang auf dem Gebiet der Betontechnologie absolvieren und müssen ihre Kenntnisse durch eine Eingangsprüfung belegen.
(4) Zugelassen werden auch Personen, welche die Abschlussprüfung auf dem Gebiet des Bauwesens an einer staatlich anerkannten Ingenieurschule, Berufsakademie (BA), Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität bestanden haben und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit nachweisen können sowie Absolventen einer E-Schein-Ausbildung.
(5) Sofern für den Umgang mit Gefahrstoffen, die in den Lehrgängen zur Anwendung kommen, besondere oder rechtlich vorgeschriebene Kenntnisse erforderlich sind, müssen entsprechende Schulungen bereits zur Anmeldung der Ausbildung nachgewiesen werden.
SIVV-Prüfungsausschuss gemäß SIVV-Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Theorie- und Praxislehrgang mit Prüfung
Eventuell ist die Teilnahme am SIVV-Vorbereitungslehrgang erforderlich.
Bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn Anmeldung über das separate Prüfungsmeldeformular.